Unterhaltsvorschuss 2017
Bund und Länder haben sich auf die konkreten Eckpunkte zum Ausbau des Unterhaltsvorschusses geeinigt. Der Unterhaltsvorschuss wird zum 18. Lebensjahr des Kindes ausgeweitet. Die Begrenzung der Bezugsdauer von 6 Jahren entfällt erfreulicherweise. Der Unterhaltsvorschuss für Kinder bis 5 Jahre insgesamt € 150, -, für Kinder von 6-11 Jahren insgesamt € 201 und für Kinder von 12 bis 17 Jahren € 268. Für den Unterhaltsvorschuss wird ein entsprechender Antrag gestellt. Gegenwärtig ist die Reform noch im Gesetzgebungsverfahren und tritt aller Voraussicht
Änderung des Kindergeldbetrages und der Unterhaltsbeträge der Düsseldorfer Tabelle ab 2017
Kindergeld und Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2017 Zum 01.01.2017 wurden die Bedarfssätze der Düsseldorfer erneut angehoben. Der Mindestunterhalt für Kinder bis zum 5. Lebensjahr steigt um 7 Euro auf 342 Euro, bei Kindern zwischen dem 6. und 11. Lebensjahr um 9 Euro auf 393 Euro und Kinder zwischen dem 12. und dem 17. Lebensjahr erhalten 460 Euro statt bisher 450 Euro. Wer nicht im Besitz eines dynamischen Unterhaltstitels ist, muss eine entsprechende Abänderung beantragen, da ansonsten nur der titulierte Unterhalt vollstreckt werden kann! Ebenso hat sich der
BVerfG: Der Entzug der elterlichen Sorge zur Sicherung des Kinderwohls muss verhältnismäßig sein
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 08.03.2012 entschieden, dass die Entziehung der elterlichen Sorge nur unter strikter Wahrung der Verhältnismäßigkeit angeordnet werden darf. Das Gericht hat bei der Auswahl der zur Sicherung des Kindeswohls angeordneten Maßnahmen das mildeste Mittel zu wählen. 1. Sachverhalt Die Beschwerdeführer wenden sich im Wege der einstweiligen Anordnung gegen den Entzug der elterlichen Sorge für ihren dreijährigen Sohn. Der Kindesvater meldete sich 2011 beim sozialen Dienst und ersuchte um Hilfe bei der Erziehung. Er teilte mit, er bemerke psychische Auffälligkeiten
OLG Hamm: gemeinsames Sorgerecht bei nichtehelichem Kind
Das OLG hat mit Beschluss vom 01.02.2012 einem Vater für sein nichteheliches Kind die gemeinsame Sorge zugesprochen, obwohl es den Eltern an einem Mindestmaß an Kommunikationsfähigkeit fehlt. Die Übertragung der gemeinsamen Sorge entsprach dem Kindeswohl am besten. 1. Sachverhalt Die nicht miteinander verheirateten Beteiligten sind Eltern des am 16.07.2007 geborenen Kindes. Der Kindesvater hat die Vaterschaft anerkannt und eine Erklärung zur gemeinsamen Sorge nicht abgegeben. Als das Kind geboren wurde, führten die Kindeseltern bereits acht Jahre eine Beziehung, ohne jedoch jemals zusammen gezogen