Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder Honorarvereinbarung
Grundlage jeder anwaltlichen Vergütung ist grundsätzlich das RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Die Sätze des RVG gelten insbesondere für gerichtliche Verfahren, sofern nicht etwas anderes vereinbart wird.
Bei außergerichtlicher Beratung sind individuelle Honorarvereinbarungen möglich. Dabei sind vor allem die Schwierigkeit, Umfang und Bedeutung des Falles entscheidend. Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Auftraggebers können Berücksichtigung finden.
Gern informiere ich Sie vor Mandantsübernahme über die voraussichtlichen Kosten. Durch eine detaillierte Abrechnung mit Übersicht über die nach dem RVG angefallenen Gebühren oder im Falle der Honorarvereinbarung über die Bearbeitungsstunden und sonstigen angefallenen Auslagen wird Ihnen die Vergütung transparent gemacht.