Beratungshilfe

Wer bedürftig ist, d.h. keine oder nur geringe Einkünfte und kein nennenswertes Vermögen hat, ist berechtigt, für eine anwaltliche Beratung Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen.

Das auszufüllende Formular ist beim Wohnsitzgericht vorzulegen. Wird die Beratungshilfe erteilt, so wird ein sog. Beratungshilfeschein ausgestellt, der dem Anwalt vor der Beratung zu übergeben ist. Die Beratung ist dann kostenlos.

Der Anwalt kann maximal € 15,00 als Eigenanteil vom Ratsuchenden verlangen.

Einen Vordruck für die Beratungshilfe erhalten Sie hier.