Corona und Unterhaltsansprüche
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Die Corona -Krise hat uns nach wie vor fest im Griff und momentan ist leider auch kein Ende in Sicht. Dadurch kommen viele Menschen finanziell an Ihre Grenzen und die Unterhaltsberechtigten oder Verpflichteten stellen sich die Frage, welche Auswirkung hat die Situation auf den zu zahlenden Unterhalt für Kinder, Kindesmutter oder Expartner. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass ein – vor allem titulierter – Unterhaltsanspruch auch durch die aktuelle Krisensituation nicht automatisch endet. Das
Düsseldorfer Tabelle 2021
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Zum 01.01.2021 wurden die Bedarfssätze der Düsseldorfer erneut angehoben. Der Mindestunterhalt für Kinder bis zum 5. Lebensjahr steigt auf 393 Euro, bei Kindern zwischen dem 6. und 11. Lebensjahr auf 451 Euro und Kinder zwischen dem 12. und dem 17. Lebensjahr erhalten 528 Euro anstatt 497.Wer nicht im Besitz eines dynamischen Unterhaltstitels ist, muss eine entsprechende Abänderung beantragen, da ansonsten nur der titulierte Unterhalt vollstreckt werden kann! Ebenso hat sich der Kindergeldbetrag um €
Änderung Beträge der Düsseldorfer Tabelle und des Kindergeldes
Zum 01.01.2018 wurden die Bedarfssätze der Düsseldorfer erneut angehoben. Der Mindestunterhalt für Kinder bis zum 5. Lebensjahr steigt um 6 Euro auf 348 Euro, bei Kindern zwischen dem 6. und 11. Lebensjahr ebenfalls um 6 Euro auf 399 Euro und Kinder zwischen dem 12. und dem 17. Lebensjahr erhalten 467 Euro statt bisher 460 Euro. Wer nicht im Besitz eines dynamischen Unterhaltstitels ist, muss eine entsprechende Abänderung beantragen, da ansonsten nur der titulierte Unterhalt vollstreckt werden kann! Ebenso hat sich der Kindergeldbetrag um € 2 von
Unterhaltsvorschuss 2017
Bund und Länder haben sich auf die konkreten Eckpunkte zum Ausbau des Unterhaltsvorschusses geeinigt. Der Unterhaltsvorschuss wird zum 18. Lebensjahr des Kindes ausgeweitet. Die Begrenzung der Bezugsdauer von 6 Jahren entfällt erfreulicherweise. Der Unterhaltsvorschuss für Kinder bis 5 Jahre insgesamt € 150, -, für Kinder von 6-11 Jahren insgesamt € 201 und für Kinder von 12 bis 17 Jahren € 268. Für den Unterhaltsvorschuss wird ein entsprechender Antrag gestellt. Gegenwärtig ist die Reform noch im Gesetzgebungsverfahren und tritt aller Voraussicht