Änderungen Düsseldorfer Tabelle 2023
Das OLG Düsseldorf hat die zum 01.01.2023 aktualisierte Düsseldorfer Tabelle veröffentlicht. Die Änderungen gegenüber 2022 betreffen in erster Linie die Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder und den Bedarf studierender Kinder. Auch die Beträge des Eigenbededarfs wurden angehoben. Bedarfssätze 1. Minderjährige Die neue Mindestunterhalt wird sich wie folgt ab dem 01.01.2023 ändern: für Kinder der 1. Altersstufe (bis zur
Corona und Unterhaltsansprüche
Die Corona -Krise hat uns nach wie vor fest im Griff und momentan ist leider auch kein Ende in Sicht. Dadurch kommen viele Menschen finanziell an Ihre Grenzen und die Unterhaltsberechtigten oder Verpflichteten stellen sich die Frage, welche Auswirkung hat die Situation auf den zu zahlenden Unterhalt für Kinder, Kindesmutter oder Expartner. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass ein – vor allem titulierter – Unterhaltsanspruch auch durch die aktuelle Krisensituation nicht automatisch endet. Das
Düsseldorfer Tabelle 2021
Zum 01.01.2021 wurden die Bedarfssätze der Düsseldorfer erneut angehoben. Der Mindestunterhalt für Kinder bis zum 5. Lebensjahr steigt auf 393 Euro, bei Kindern zwischen dem 6. und 11. Lebensjahr auf 451 Euro und Kinder zwischen dem 12. und dem 17. Lebensjahr erhalten 528 Euro anstatt 497.Wer nicht im Besitz eines dynamischen Unterhaltstitels ist, muss eine entsprechende Abänderung beantragen, da ansonsten nur der titulierte Unterhalt vollstreckt werden kann! Ebenso hat sich der Kindergeldbetrag um €
Änderung Beträge der Düsseldorfer Tabelle und des Kindergeldes
Zum 01.01.2018 wurden die Bedarfssätze der Düsseldorfer erneut angehoben. Der Mindestunterhalt für Kinder bis zum 5. Lebensjahr steigt um 6 Euro auf 348 Euro, bei Kindern zwischen dem 6. und 11. Lebensjahr ebenfalls um 6 Euro auf 399 Euro und Kinder zwischen dem 12. und dem 17. Lebensjahr erhalten 467 Euro statt bisher 460 Euro. Wer nicht im Besitz eines dynamischen Unterhaltstitels ist, muss eine entsprechende Abänderung beantragen, da ansonsten nur der titulierte Unterhalt vollstreckt werden kann! Ebenso hat sich der Kindergeldbetrag um € 2 von