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Änderung Beträge der Düsseldorfer Tabelle und des Kindergeldes

Zum 01.01.2018 wurden die Bedarfssätze der Düsseldorfer erneut angehoben.

Der Mindestunterhalt für Kinder bis zum 5. Lebensjahr steigt  um 6 Euro auf 348 Euro, bei Kindern zwischen dem 6. und 11. Lebensjahr ebenfalls um 6 Euro auf 399 Euro und Kinder zwischen dem 12. und dem 17. Lebensjahr erhalten 467 Euro statt bisher 460 Euro.
Wer nicht im Besitz eines dynamischen Unterhaltstitels ist, muss eine entsprechende Abänderung beantragen, da ansonsten nur der titulierte Unterhalt vollstreckt werden kann!

Ebenso hat sich der Kindergeldbetrag um  € 2 von € 192 auf € 194 ab dem 01.01.2018 erhöht.

Bei Fragen können Sie mit mir in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Melanie Haas
Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin
Ostheimer Str. 28
51103 Köln
Telefon: 0221/27225573


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