BVerfG: Die richterliche Anordnung einer Psychotherapie ist verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 01.12.2010 entschieden, dass eine gerichtlich angeordnete Auflage, sich einer psychotherapeutischen Behandlung zu unterziehen, gegen das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes verstößt. Eine solche Anordnung lässt sich insbesondere keiner der in § 1666 Abs. 3 BGB beispielhaft aufgeführten Maßnahmen zuordnen. 1. Sachverhalt Die Beschwerdeführerin ist Mutter von zwei minderjährigen Kindern und war allein sorgeberechtigt.
OLG Düsseldorf: Betreuungswechselmodell nur mit Zustimmung beider Elternteile möglich
Das OLG Düsseldorf hat mit Beschluss vom 4.03.2011 entschieden, dass eine Wechselmodell Regelung nicht gegen den Willen eines Elternteils gerichtlich angeordnet werden kann. Wenn die Eltern sich über die Frage, wo das Kind seinen Lebensmittelpunkt haben soll, nicht einigen, dann muss das Gericht einem Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht allein übertragen. Dies sogar dann, wenn die gemeinsame Betreuung im Rahmen des Wechselmodells dem Kindeswohl am besten entsprechen würde.
2010 weniger Scheidungen in NRW
Die Zahl der Scheidungen ist im vergangenen Jahr in Nordrhein-Westfalen wieder leicht gesunken. Das Statistische Landesamt teilte mit, dass im Jahre 2010 gut 45.700 Ehen geschieden hat. Dies sind 0,6 Prozent weniger als im Vorjahr 2009. Die Liebe nach einer Zeit von sechs Ehejahren geschieden. Lediglich 51 Scheidungen betrafen Ehen, die länger als 50 Jahre angedauert haben. Im Kölner Regierungsbezirk hingegen ist die Scheidungsrate 2010 leicht angestiegen, die Zuwachs liegt im Vergleich zu 2009 bei 5%. In Köln hat sich auch die
Schnelle Hilfe bei Kindeswohlgefährdung
Aufgrund der gehäuften Nachrichten in der Presse über misshandelte oder verwahrloste Kinder sind im Jahre 2010 rund 18.000 Meldungen über Kindeswohlgefährdungen im städtischen Jugendamt Köln eingegangen. In 690 Fällen wurden die Kinder gem. § 42 SGB VIII in Obhut genommen. Zum einen ist es durchaus positiv, dass das Bewusstsein in der Bevölkerung für eine mögliche Kindeswohlgefährdung gestiegen ist, jedoch besteht auch die Gefahr von Fehleinschätzungen und unberechtigten Herausnahmen von Kindern aus den Familien durch die Jugendämter. Dies hat meist tragischen Folgen