{"id":1083,"date":"2011-02-17T17:29:16","date_gmt":"2011-02-17T16:29:16","guid":{"rendered":"http:\/\/www.melanie-haas.de\/?p=1083"},"modified":"2017-01-11T11:54:02","modified_gmt":"2017-01-11T10:54:02","slug":"bgh-auch-eltern-die-ihrer-betreuungspflicht-nicht-nachgekommen-sind-haben-anspruch-auf-unterhalt","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/www.melanie-haas.de\/?p=1083","title":{"rendered":"BGH: Auch Eltern, die ihrer Betreuungspflicht nicht nachgekommen sind, haben Anspruch auf Unterhalt"},"content":{"rendered":"<p>So hat der BGH mit Urteil vom 15.09.2010 entschieden, dass Kinder den pflegebed\u00fcrftigen Eltern selbst dann Unterhalt zahlen m\u00fcssen, wenn die Eltern die Kinder fr\u00fcher vernachl\u00e4ssigt haben.<\/p>\n<p><strong>1. Sachverhalt<\/strong><\/p>\n<p>Die Kl\u00e4gerin, Tr\u00e4gerin der \u00f6ffentlichen Hilfe, nahm den Beklagten wegen Zahlung von Elternunterhalt aus \u00fcbergegangenem Recht in Anspruch. Die 1935 geborene Mutter des Beklagten\u00a0 befand sich seit 2005 in einem Pflegeheim. Sie litt schon w\u00e4hrend der Kindheit des Beklagten an einer Psychose mit schizophrener Symptomatik und konnte sich aufgrund dessen nie richtig um den Beklagten k\u00fcmmern. Seit 1977 hat der Beklagte zu seiner Mutter keinen Kontakt mehr.<\/p>\n<p>Das Amtsgericht Bottrop hatte die Klage abgewiesen. Auf die Berufung der Kl\u00e4gerin hat das OLG Hamm den Beklagten antragsgem\u00e4\u00df verurteilt.<\/p>\n<p>Die Revision des Beklagten blieb ohne Erfolg.<\/p>\n<p><strong>2. Rechtlicher Hintergrund<\/strong><\/p>\n<p>Bei Pflegebed\u00fcrftigkeit oder Gebrechlichkeit m\u00fcssen viele Menschen in ein Heim ziehen. Die dort anfallenden Kosten \u00fcbersteigen in den meisten F\u00e4llen die vorhandenen Eink\u00fcnfte, so dass fraglich ist, wer hier in Anspruch genommen werden kann. Die Sozial\u00e4mter kommen dann auf die Ehegatten oder Kinder der Pflegebed\u00fcrftigen zu, um deren Unterhaltspflicht zu \u00fcberpr\u00fcfen und m\u00f6gliche Anspr\u00fcche aus \u00fcbergegangenem Recht geltend zu machen.<\/p>\n<p>F\u00fcr den Unterhaltsanspruch sind zun\u00e4chst die allgemeinen familienrechtlichen Vorschriften heranzuziehen. Neben der Bed\u00fcrftigkeit des Elternteiles muss auch die Leistungsf\u00e4higkeit des Kindes\/Ehegatten gegeben sein. Dabei ist zu beachten, dass dem Unterhaltspflichtigen der sogenannte Selbstbehalt verbleibt und auch keine vorrangige Unterhaltsverpflichtungen gegen\u00fcber den eigenen Kindern oder dem (Ex-)Ehegatten bestehen (\u00a7 1609 BGB).<\/p>\n<p>Gem\u00e4\u00df \u00a7 1611 BGB kann die Verpflichtung zur Unterhaltszahlung beschr\u00e4nkt werden oder ganz entfallen.<\/p>\n<p>Im vorliegenden Fall hat der Beklagte zum einen Verwirkung wegen versp\u00e4teter Geltendmachung des Unterhaltsanspruches durch die Kl\u00e4gerin vorgetragen, zum anderen bedeute eine Unterhaltsverpflichtung gegen\u00fcber seiner Mutter eine unbillige H\u00e4rte.<\/p>\n<p><strong>3. Urteil BGH <\/strong><\/p>\n<p>Der BGH hat die Revision des Beklagten zur\u00fcckgewiesen.<\/p>\n<p>Zum einen sei der Anspruch der Kl\u00e4gerin nicht verwirkt. Der Verwirkungstatbestand sei nur dann erf\u00fcllt, wenn der Gl\u00e4ubiger seinen Anspruch f\u00fcr l\u00e4ngere Zeit &#8211; mindestens ein Jahr &#8211; nicht geltend mache, obwohl er dazu in der Lage gewesen sei. Dies sei vorliegend nicht der Fall. Die Kl\u00e4gerin habe sich durchg\u00e4ngig um die Realisierung des auf sie \u00fcbergegangenen Unterhaltsanspruchs bem\u00fcht.<\/p>\n<p>Zum anderen steht dem Anspruch der Kl\u00e4gerin auch kein unbillige H\u00e4rte entgegen. Begr\u00fcndet wird dies damit, dass die psychische Erkrankung der Mutter und deren Auswirkungen nicht ausreichen, um die Unterhaltslast dem Staat aufzuerlegen.<\/p>\n<p>Dazu f\u00fchrt das Gericht aus:<\/p>\n<p><em>\u201eWegen der vom Gesetz geforderten famili\u00e4ren Solidiarit\u00e4t rechtfertigen die als schicksalsbedingt zu qualifizierenden Krankheit der Mutter und deren Auswirkungen auf den Beklagten es nicht, die Unterhaltslast dem Staat aufzub\u00fcrden. Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn der Lebensachverhalt auch soziale bzw. \u00f6ffentliche Belange beinhaltet. Das ist u.a. der Fall, wenn ein erkennbarer Bezug zu einem Handeln des Saates vorliegt. Eine solche Konstellation lag der Senatsentscheidung vom 21. April 2004 (XII ZR 251\/01) zugrunde, in der die psychische Erkrankung des unterhaltsberechtigten Elternteils und die damit einhergehende Unf\u00e4higkeit, sich um sein Kind zu k\u00fcmmern, auf seinen Einsatz im zweiten Weltkrieg beruhte\u201c.<\/em><\/p>\n<p><strong>4. Fazit <\/strong><\/p>\n<p>Der Ausschluss des Anspruchs\u00fcbergangs auf den Sozialhilfegtr\u00e4ger bleibt folglich auf Ausnahmef\u00e4lle beschr\u00e4nkt. Um eine m\u00f6gliche Beschr\u00e4nkung oder sogar den Wegfall der Unterhaltsverpflichtung gegen\u00fcber dem Sozialtr\u00e4ger geltend zu machen, muss der Unterhaltsberechtigte seine Kinder\u00a0 grob vernachl\u00e4ssigt (z.B. durch Drogenmi\u00dfbrauch) oder sich vors\u00e4tzlich einer schweren Verfehlung schuldig gemacht haben (z. B. Vorwurf des sexuellen Mi\u00dfbrauchs).<\/p>\n<p>Hat das Kind seinem Elternteil die grobe Verfehlung verziehen, scheidet eine Berufung aufeine urspr\u00fcngliche Verwirkung des Unterhaltsanspruches aus. Jedoch muss der Unterhaltsberechtigte daf\u00fcr den vollen Beweis bringen.<\/p>\n<p><strong>5. Quelle <\/strong><\/p>\n<p>Das Urteil k\u00f6nnen Sie sich unter der Seite des BGH\u00a0 <a href=\"http:\/\/juris.bundesgerichtshof.de\/\">http:\/\/juris.bundesgerichtshof.de<\/a> <em>BGH<\/em>, <em>15.9.2010<\/em> &#8211; <em>XII ZR 148\/09<\/em> einsehen.<\/p>\n<p>Zu diesen und anderen Fragen stehe ich Ihnen gerne in einem Beratungstermin zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n<p>Mit freundlichen Gr\u00fc\u00dfen<\/p>\n<p>Melanie Haas<br \/>\n<span class=\"goog-text-highlight\">Fachanw\u00e4ltin f\u00fcr Familienrecht\u00a0und Mediatorin <\/span><br \/>\nOstheimer Str. 28<br \/>\n51103 K\u00f6ln<br \/>\nTelefon: 0221\/27225573<br \/>\nwww.melanie-haas.de<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>So hat der BGH mit Urteil vom 15.09.2010 entschieden, dass Kinder den pflegebed\u00fcrftigen Eltern selbst dann Unterhalt zahlen m\u00fcssen, wenn die Eltern die Kinder fr\u00fcher vernachl\u00e4ssigt haben. 1. Sachverhalt Die Kl\u00e4gerin, Tr\u00e4gerin der \u00f6ffentlichen Hilfe, nahm den Beklagten wegen Zahlung von Elternunterhalt aus \u00fcbergegangenem Recht in Anspruch. Die 1935 geborene Mutter des Beklagten\u00a0 befand sich [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[4],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"http:\/\/www.melanie-haas.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1083"}],"collection":[{"href":"http:\/\/www.melanie-haas.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"http:\/\/www.melanie-haas.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/www.melanie-haas.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/www.melanie-haas.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=1083"}],"version-history":[{"count":5,"href":"http:\/\/www.melanie-haas.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1083\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1242,"href":"http:\/\/www.melanie-haas.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1083\/revisions\/1242"}],"wp:attachment":[{"href":"http:\/\/www.melanie-haas.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=1083"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"http:\/\/www.melanie-haas.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=1083"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"http:\/\/www.melanie-haas.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=1083"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}